Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten der Russischen
Föderation hat mit einem Gutachten auf das von Duma und Föderationsrat
angenommene neue Gesetz über die Versammlungsfreiheit reagiert: Das Gesetz
verletzte sowohl zahlreiche Artikel der Verfassung als auch geltende
Gesetzesvorschriften.
In seiner jetzigen Form kriminalisiere es die Inanspruchnahme eines Grundrechts der
Verfassung - das Recht auf friedliche Zusammenkunft. Die Gutachter verweisen
dabei auch auf die strafrechtliche Problematik der vorgesehenen
Strafverhängung, die vom Vollzug der Tat ausgehe, ohne dass diese wie
gesetzlich vorgeschrieben im Einzelnen nachzuweisen sei. Damit werde
behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.
Mit der Heraufsetzung der Höchststrafe über 5 Tausend
Rubel hinaus werde zudem die Trennung zwischen strafrechtlicher und
zivilrechtlicher Verantwortung aufgehoben. Die geplante Erhöhung auf bis zu 300
Tausend Rubel pro Person vereinheitliche zwei grundlegend unterschiedliche
Bestrafungsformen und verletze damit die Grundprinzipien des russischen
Rechtssystems.
Es könne nicht Aufgabe der Sicherheitskräfte sein,
Teilnehmer öffentlicher Aktionen festzunehmen, die sich nichts zuschulden
kommen ließen. Ferner müssten die Sicherheitskräfte durch deutliche Abzeichen zu identifizieren sein. Das
Vermummungsverbot, das für die Teilnehmer einer Demonstration gelte, müsse
gleichermaßen auf die Sicherheitskräfte Anwendung finden.
Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats,
kündigte an, dass das Gutachten so bald wie möglich Präsident Putin übergeben
werde. Der Pressesprecher des Präsidenten, Dmitrij Peskov, erklärte inzwischen,
dass das Gesetz einer genauen Überprüfung durch den Präsidenten unterzogen und
Expertenmeinungen aller Art entsprechend berücksichtigt würden.
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