Mittwoch, 20. Juni 2012

Russischer Menschenrechtsrat erklärt Anti-Versammlungsgesetz für verfassungswidrig


Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten der Russischen Föderation hat mit einem Gutachten auf das von Duma und Föderationsrat angenommene neue Gesetz über die Versammlungsfreiheit reagiert: Das Gesetz verletzte sowohl zahlreiche Artikel der Verfassung als auch geltende Gesetzesvorschriften.
In seiner jetzigen Form kriminalisiere es die Inanspruchnahme eines Grundrechts der Verfassung - das Recht auf friedliche Zusammenkunft. Die Gutachter verweisen dabei auch auf die strafrechtliche Problematik der vorgesehenen Strafverhängung, die vom Vollzug der Tat ausgehe, ohne dass diese wie gesetzlich vorgeschrieben im Einzelnen nachzuweisen sei. Damit werde behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Mit der Heraufsetzung der Höchststrafe über 5 Tausend Rubel hinaus werde zudem die Trennung zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Verantwortung aufgehoben. Die geplante Erhöhung auf bis zu 300 Tausend Rubel pro Person vereinheitliche zwei grundlegend unterschiedliche Bestrafungsformen und verletze damit die Grundprinzipien des russischen Rechtssystems.
Es könne nicht Aufgabe der Sicherheitskräfte sein, Teilnehmer öffentlicher Aktionen festzunehmen, die sich nichts zuschulden kommen ließen. Ferner müssten die Sicherheitskräfte durch deutliche  Abzeichen zu identifizieren sein. Das Vermummungsverbot, das für die Teilnehmer einer Demonstration gelte, müsse gleichermaßen auf die Sicherheitskräfte Anwendung finden.
Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats, kündigte an, dass das Gutachten so bald wie möglich Präsident Putin übergeben werde. Der Pressesprecher des Präsidenten, Dmitrij Peskov, erklärte inzwischen, dass das Gesetz einer genauen Überprüfung durch den Präsidenten unterzogen und Expertenmeinungen aller Art entsprechend berücksichtigt würden.

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