Nach Angaben
der Zeitung Kommersant liegt nunmehr eine neue Verordnung des
Justizministeriums vor, die die Aufnahme der angeblich als „Agenten“ tätigen NGO’s in
Russland regeln soll.
Die
Möglichkeit, von der Liste wieder gestrichen zu werden, ist nicht vorgesehen. Wird
eine Organisation also in diese Liste
aufgenommen, so trägt sie die Bezeichnung „ausländischer Agent“ auf Lebenszeit!
Die Menschenrechtsorganisation
Agora will deshalb Klage erheben. Kritisiert wurde die Verordnung ebenfalls von
der Gesellschaftlichen Kammer. Daria Miloslavskaja verwies dabei jedoch auch
auf die Tatsache, dass der Neuentwurf der Verordnung die Aufnahme einer NGO in
die Liste nur aufgrund der von dieser Organisation vorgelegten Informationen vorsieht,
nicht aber – wie ursprünglich geplant – der Angaben seitens staatlicher
Behörden und Selbstverwaltungsorgane.
Ein Gutachten,
inwieweit das „Agentengesetz“ im Widerspruch zur Verfassung steht, wurde am Tag
des Inkrafttretens von Menschenrechtsorganisationen vorlegt. Präsident Putin
unterstützte den Vorschlag des Menschenrechtsrates bezüglich einer Überprüfung
des Gesetzes und wies noch am 12. November 2012 darauf hin, dass das Gesetz
sich nur auf „politisch“ relevante Tätigkeiten beziehen soll. Was genau dabei als
„politisch“ zu gelten hat, lässt das Gesetz jedoch im Unklaren.
Menschenrechtler
forderten den Föderationsrat auf, den Entwurf abzulehnen. Zu den Unterzeichnern
gehören auch die Moskauer Helsinkigruppe und die Bewegung „Für Menschenrechte“.
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