Freitag, 26. April 2013

GOLOS legt Berufung ein


Mit der Wahlbeobachtungsorganisation GOLOS wurde am 25. April 2013 erstmals eine russische Nichtregierungsorganisation aufgrund des fragwürdigen „Agentengesetzes“ zu einer Geldstrafe von 300 000 Rubel (etwa 7.500 €) verurteilt mit der Begründung, sie habe Geld aus dem Ausland erhalten und sich nicht wie vorgeschrieben als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.
Golos kritisierte das Urteil als rechtswidrig und unbegründet und wird Berufung einlegen. Die Organisation weist erneut darauf hin, dass sie das Preisgeld des norwegischen Helsinki-Komitees mit Hinweis auf das neue „Agentengesetz“ abgelehnt habe. Dieses Geld sei aufgrund entsprechender Anweisungen an die Bank auch nie auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen. 

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