Mit Schreiben
der Staatsanwaltschaft vom 30.04.2013 wird das Menschenrechtszentrum von
MEMORIAL aufgefordert, die angeblich während der Überprüfung der Organisation
offenkundig gewordenen „Verstöße gegen die föderale Gesetzgebung“ innerhalb
eines Monats abzustellen. Mit anderen Worten, sich als „ausländischer Agent“
registrieren zu lassen.
Das
Menschenrechtszentrum von MEMORIAL wird sich nicht als „ausländischer Agent“
erklären und gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger
Prüfung Widerspruch einlegen.
Es sei kaum nachvollziehbar, mit
welcher Begründung die Staatsanwaltschaft aus den in ihrem Schreiben
aufgeführten satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation Verstöße gegen geltende
Gesetze zu erkennen meint.
Verwarnungen
seitens der Staatsanwaltschaft sind bereits bei zwei weiteren
MEMORIAL-Verbänden in Riasan und Komi eingegangen. Mit Hinweis auf die Aufgaben
und Ziele dieser Organisationen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass MEMORIAL-Mitglieder mit ihrer Teilnahme an
öffentlichen politischen Aktionen den Protest gegen staatliche Beschlüsse unterstützt.
Sie hätten damit de facto politisch Einfluss nehmen wollen.
Eine detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder auf http://russland.boellblog.org.
Eine detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder auf http://russland.boellblog.org.
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