Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.






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