Donnerstag, 25. Juli 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair


Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph  737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.


"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
(Wir veröffentlichen den obigen Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)


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