Das
Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für
Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das
Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im
Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von
kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,
der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte,
gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb
selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten
gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor
seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter
russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch
Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes
Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die
Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und
Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die
USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde
entsprechend reagieren.
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