Samstag, 13. Juli 2013

Magnitskij posthum verurteilt

Das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks hat den Juristen Sergej Magnitskij am vergangenen Donnerstag, den 11.07.2013 posthum wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Magnitskij starb 2009 in Untersuchungshaft.
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der  Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.

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