Dienstag, 6. August 2013

Oberster Gerichtshof hält an Chodorkovskij-Verurteilung fest

Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt. Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund für die Haftverkürzung  ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen. Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014. Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als politische gewaltlose Gefangene anerkannt.

(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky- Kommunikationszentrums.)

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