Mittwoch, 30. Oktober 2013

Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“

Ein Bezirksgericht in Novosibirsk hat die Verwarnung der Staatsanwaltschaft gegen die Stiftung Golos-Sibirien („interregionale Stiftung zur Förderung der Zivilgesellschaft ‚Golos-Sibirien‘“) aufgehoben und sie für „gesetzwidrig und ungültig“ erklärt. Die Stiftung ist in Sibirien und im Fernen Osten tätig, sie hat neun Filialen.

„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.

Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.

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