Donnerstag, 12. Dezember 2013

Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL

Am 12. Dezember hat das Petersburger Gericht sein Urteil gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg gefällt: Die Organisation wurde verpflichtet, sich als „Nichtregierungsorganisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, in das dafür vorgesehene Register eintragen zu lassen.

Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.

Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.

Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.

Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“

Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur „Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.


Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ

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