Dienstag, 4. Februar 2014

NGO-Überprüfungen auf "Agententätigkeit" gehen weiter

Stiftung für Informationsfreiheit in Petersburg überprüft

Am 22. Januar wurde in Petersburg erneut eine NGO von der Staatsanwaltschaft überprüft. Es handelt sich um die Stiftung für Informationsfreiheit, deren Leiter Ivan Pavlov das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NIZ) bereits in mehreren Verfahren als Anwalt vertreten hat.

Die Stiftung für Informationsfreiheit wurde im Jahre 2004 in Petersburg gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Zugang von Privatpersonen und Organisationen zu gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere über die Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsorganen, sicherzustellen. Zu diesem Zweck führt sie ein Monitoring offizieller staatlicher Websites mit Evaluierungen durch.

Die Überprüfung wurde nach Auskunft der Behörden auf Grund der Anzeige einer „interessierten“ Privatperson (Vitalij Surnov) vorgenommen. Soweit bekannt, ist dies die erste NGO, die sich die Staatsanwaltschaft im Jahre 2014 vorgenommen hat. 2013 war die Stiftung im Zuge der umfassenden Kontrollaktionen ebenfalls überprüft worden. Damals hatte die Organisation wie etliche andere eine Verwarnung erhalten.

Ivan Pavlov wurde am 23. Januar zum Verhör vorgeladen. Am 27. Januar erhielt die Stiftung bereits den Bescheid der Staatsanwaltschaft, diesmal die direkte Aufforderung, „beim Justizministerium einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis von Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben, einzureichen“.

In dem Bescheid zählt der Staatsanwalt eine Reihe von Aktivitäten auf, die sie als „politische Tätigkeit“ qualifiziert, darunter etliche Berichte, die die Stiftung auf ihrer Website oder in Blogs über ihre Arbeit publiziert hat. („Politische Tätigkeit“ verpflichtet nach dem "Agentengesetz" eine NGO zur Registrierung als „ausländischer Agent“, sofern sie ausländische Fördergelder bekommt).

Die Stiftung versteht ihre Arbeit jedoch nicht als politisch. Sie sei in keinen politischen Machtkampf involviert und ergreife nicht Partei. Sie wird diesen Bescheid daher nicht akzeptieren, sondern ihn gerichtlich anfechten.

Einen englischen Bericht dazu finden Sie hier.

Website der Organisation: http://www.svobodainfo.org

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen