Dienstag, 29. April 2014

Entführungen in Slovjansk

Zwei der Journalisten, die vor einigen Tagen in Slovjansk entführt worden waren, sind am 25. April wieder frei gekommen. Es handelt sich um die Brüder Jewhen und Hennadi Hapytsch.

Serhij Lefter und der Blogger Artem Deineha werden nach wie vor vermisst, sowie eine Reihe weiterer Personen, darunter der Journalist Jurij Leljavskij aus Lviv.

Der amerikanische Journalist Simon Ostrovsky, der mehrere Tage in der Gewalt des selbsternannten "Bürgermeisters" von Slovjansk war, hat inzwischen über die Umstände seiner Festnahme und seiner Zeit in "Gewahrsam", auch über Misshandlungen, berichtet.

Freitag, 25. April 2014

Verschleppung von Journalisten in der Ostukraine

In der Ostukraine sind die ukrainischen Journalisten Jewhen Hapytsch, Serhij Lefter und der Blogger Artem Deineha verschwunden beziehungsweise verschleppt worden.

Dies teilte "Reporter ohne Grenzen" am 24. April in einer Presseerklärung mit. Ausländische Journalisten (aus Belarus, Italien, Frankreich, USA) wurden ebenfalls attackiert und vorübergehend festgenommen. Der amerikanische Reporter Simon Ostrovsky fiel Dienstag (22. April) in die Hände der Separatisten, ist aber inzwischen wieder frei.

Artem Deineha wurde am 13. April verschleppt, nachdem er die Erstürmung des SBU-Büros gefilmt und im Internet gezeigt hatte. Serhij Lefter nahm an einer Beobachtungsmission in der Ostukraine teil und wurde am 16. April von prorussischen Kräften gefangen genommen. Außerdem werden seit dem 21. April auch der Journalist Jewhen Hapytsch und sein Bruder Hennardi vermisst.

Donnerstag, 24. April 2014

Memorial-Verband in Jekaterinburg gewinnt Revisionsverfahren

Gebietsgericht erklärt Verordnung des Staatsanwalts für gesetzwidrig

Das Zentrum für Information und Menschenrechte von Memorial in Jekaterinburg hat nun auch das Revisionsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft gewonnen.

Am 20. November 2013 hatte bereits ein Bezirksgericht die Aufforderung des Staatsanwalts für unzulässig erklärt, derzufolge sich der Verband als "ausländischer Agent" hätte registrieren müssen. Gegen diese Anordnung hatte Memorial geklagt und sich damit ebenso wie zahlreiche andere NGOs gegen dieses Ansinnen verwahrt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil angefochten. Die Gerichtsverhandlung war bereits auf den 2. April angesetzt, dann aber wegen der ausstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichts über das "Agentengesetz" die Entscheidung vertagt. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz inzwischen für verfassungsgemäß erklärt.

Der Staatsanwalt wartete heute mit neuen Unterlagen auf - und zwar mit einem deklassifizierten (freigegebenen) FSB-Bericht, der indes eine andere (allerdings gleichnamige) Organisation betraf. Nach eingehender Prüfung lehnte das Gericht es ab, diese Unterlagen zu berücksichtigen, zumal sie beim Verfahren in erster Instanz nicht vorgelegt worden waren.

Dienstag, 15. April 2014

Historiker Andrej Subov wird nicht entlassen

Wegen eines kritischen Artikels zur Annexion der Krim in der Zeitung "Vedomosti" vom 1. März war dem Historiker Andrej Subov seine Stellung im MGIMO (Staatliches Institut für Internationale Beziehungen) gekündigt worden.

Diese Entscheidung hatte viele Proteste ausgelöst.

Das MGIMO hat die Entlassung inzwischen aufgehoben. Das Institut begründet dies damit, dass Subov Mitglied der Wahlkommission eines Moskauer Bezirks sei. Dies sei von der Territorialen Wahlkommission des Bezirks Chamovniki mitgeteilt worden. Mitglieder einer Wahlkommission dürfen während ihrer Amtszeit nicht entlassen werden.

Das MGIMO-Verwaltung betonte in der Erklärung, dass ihre Auffassung, dass Subov "die Grundregeln korporativen Verhaltens verletzt" habe, davon unberührt bleibe.

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung erneut verschoben

Nächster Termin am 23. Mai

Am 15. April sollte die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und zweier weiterer russischer NGOs gegen die Anordnung, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen, verhandelt werden.

Wegen Erkrankung der Richterin wurde der Termin auf den 23. Mai vertagt.

Dieser Termin ist schon mehrere Male verschoben worden, weil die Klagen gegen das "Agentengesetz", um dessen Anwendung es hier geht, beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation sowie beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) noch nicht entschieden waren.

Das Verfassungsgericht hat inzwischen eine Entscheidung gefällt und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Allerdings gab es ein Minderheitsvotum. Die Entscheidung des EMGR steht noch aus.

Donnerstag, 10. April 2014

Verfassungsgericht verkündet Urteil zum NGO-Gesetz

Entscheidung nach Klage des Menschenrechtsbeauftragten und verschiedener NGOs


Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat das umstrittene NGO-Gesetz ("Agentengesetz") für verfassungsgemäß erklärt. Gegen dieses Gesetz hatten zunächst etliche NGOs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, darunter auch die Internationale Gesellschaft Memorial.

Das umstrittene Gesetz schreibt vor, dass sich NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten“ registrieren müssen.

Das Verfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass die Bewertung einer NGO als „ausländischer Agent“ nicht bedeutet, dass von dieser Organisation eine Bedrohung für staatliche oder gesellschaftliche Institutionen ausgeht. Auf verfassungsrechtlicher Grundlage sei es nicht möglich, mit diesem Begriff unter Bezug auf die sowjetische Vergangenheit eine negative Bedeutung zu verbinden. Die Bezeichnung "ausländischer Agent" sei daher für eine Organisation keineswegs abwertend und bedeute keinerlei Diskreditierung ihrer Tätigkeit.

"Politisch tätig" ist nach diesem Urteil eine NGO dann, wenn sie Einfluss auf die staatliche Politik oder auf die öffentliche Meinung nehmen will. Wenn sie diese Ziele nicht verfolgt, kann sie nicht als "ausländischer Agent" eingestuft werden, auch dann nicht, wenn sie die Regierung kritisiert oder offen oppositionelle Einstellungen propagiert.

Außerdem kann eine Organisation nur dann als "politisch tätig" gelten, wenn dies für sie ingesamt zutrifft und nicht nur für einzelne Mitglieder, die in Einzelinitiative agieren.

Ist eine NGO jedoch "politisch tätig", so das Gericht, dann betrifft das die Rechte und Freiheiten aller Bürger, so das Gericht. Wenn sie Mittel aus ausländischen Quellen bekomme, sei nicht ausgeschlossen, dass sie "im Interesse des Sponsors" verwendet würden. Entsprechende NGOs kenntlich zu machen, diene damit dem Schutz öffentlichen Interesses und der staatlichen Sicherheit.

Nach Auffassung des Gerichts steht das "Agentengesetz" nicht im Widerspruch zur Verfassung: Eine staatliche Einmischung in die Tätigkeit der NGOs sei nicht vorgesehen, ihre Finanzierung aus russischen oder ausländischen Quellen werde nicht verhindert, den NGOs werde keine gesetzwidrige Tätigkeit unterstellt, und sie könnten ihre Rechte gerichtlich verteidigen.

Einen Einwand brachte das Verfassungsgericht dennoch vor: Bei der Festlegung der Geldstrafen sei eine Untergrenze vorgesehen, die nicht unterschritten werden könne. Hier verlangt das Gericht eine Änderung.

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg verliert Revisionsverfahren

Das Stadtgericht von St. Petersburg hat heute die Klage des ADZ MEMORIAL St. Petersburg gegen das Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2013 behandelt. Das Gericht hatte auf Grund einer Zivilklage („im Interesse eines nicht bekannten Personenkreises“) gegen die Organisation entscheiden, dass das ADZ als „ausländischer Agent“ zu registrieren sei.

Das Stadtgericht bestätigte heute dieses Urteil.

Olga Zejtlina und Kirill Koroteev vertraten das ADZ vor Gericht. Die Leiterin der Organisation, Stefanija Kulaeva, wurde zum Prozess nicht zugelassen. Die Hinweise der Anwälte auf mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen zugunsten des ADZ wurden nicht beachtet. Ebensowenig wurde berücksichtigt, dass der Bericht des ADZ an das UN-Komitee gegen Folter bereits am 18. November 2012 vorgelegt wurde. Er kann daher nicht als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ im Sinne des NGO-Gesetzes dienen, das erst am 21. November 2012 in Kraft trat.

Das Urteil erfolgte wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation über das "Agentengesetz".
Das ADZ beabsichtigt, eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen.