Mittwoch, 4. Juni 2014

Die "Agenten-Jagd" und ihre zwangsläufigen Folgen

Erklärung russischer Menschenrechtler


Ein Jahr nach der Welle staatsanwaltlicher Überprüfungen, die Hunderte von Nichtregierungsorganisationen betroffen hat, haben die Behörden die Konfrontation mit der Zivilgesellschaft erneut angeheizt.

Nichtregierungsorganisationen, die vom Staatsanwalt eine "Aufforderungen" (sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen) und eine "Verwarnung" bekommen hatten, klagen gegen diese Ergebnisse der letztjährigen Überprüfungen vor Gericht. Die Gerichte verkünden weiterhin Urteile gegen Menschenrechtsorganisationen, sie fordern sie auf, sich "freiwillig" als Organisationen zu registrieren, "die die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen". In acht russischen Regionen finden inzwischen erneut Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft statt. Schließlich haben die Duma und der Föderationsrat neue Korrekturen in der Gesetzgebung vorgenommen, die eine zwangsweise Eintragung ins "Agenten"-Register ohne Gerichtsbeschluss vorsehen.

Die Behörden wollen ganz offensichtlich das Ziel, jedwede unabhängige gesellschaftliche Aktivität als Tätigkeit eines "ausländischen Agenten" brandmarken.

Die Bezeichnung "ausländischer Agent" ist für Menschenrechtsorganisationen sowie ökologische und soziale Vereine beleidigend. Diesen Verbänden geht es darum, Menschen zu helfen und allgemeingültige rechtliche und demokratische Prinzipien zu verteidigen. Damit dienen sie sowohl dem Land als auch den Völkern Russlands. Ein Einsatz zum Schutz der Menschenrechte und der Natur ist nicht möglich ohne Appelle an die Regierung und die öffentliche Meinung und ohne Aufrufe zu zivilen Kampagnen.

Der Makel eines "ausländischen Agenten" in der derzeitigen gesellschaftlichen Atmosphäre der Xenophobie und des Hasses gegenüber dem "Westen" unterminiert die Idee einer Bürgerkontrolle, da sie sämtliche öffentlichen Aktionen von Nichtregierungsorganisationen sinnlos macht, in erster Linie Appelle an politische Funktionäre im Interesse von Menschen und Gesellschaft. Mit einem derartigen Makel verliert die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen ihren Sinn. Es wird zwangsläufig dahin kommen, dass sie verfolgt werden, bis zu ihrer Schließung oder Selbstauflösung. Die Definition einer "politischen Tätigkeit", die das Verfassungsgericht der RF gegeben hat, ist unbestimmt, sie lässt eine willkürliche und erweiterte Auslegung zu. Man kann jede beliebige zivilgesellschaftliche Aktivität, jede sinnvolle Aussage dazu zählen.

Es ist sattsam bekannt, dass unser Gerichtswesen konformistisch und gelenkt ist. Verweise darauf, dass wir unsere Rechte vor Gericht verteidigen könnten, klingen wie blanker Hohn. Diese Befürchtungen werden durch die Praxis der Gerichte bestätigt.

Der derzeitige polizeiliche  Übereifer bringt selbst die Regierung in eine absurde Situation. Dutzende und Hunderte von gesellschaftlichen Organisationen werden mit dem Makel des "Agenten" versehen, Organisationen, die in den russischen Regionen wie weltweit hohes Ansehen genießen. Unter diesen Umständen wird der Dialog von Regierung und Gesellschaft zu einem Gespräch mit "ausländischen Agenten" oder zu einem "Selbstgespräch" auf den Ruinen der Zivilgesellschaft.

Ljudmila Alexejeva
Valerij Borschtschev
Jurij Vdovin
Svetlana Gannuschkina
Sergej Kovalev
Oleg Orlov
Lev Ponomarev
Alexander Tscherkasov

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