Mittwoch, 11. Juni 2014

Justizministerium registriert fünf NGOs als "ausländische Agenten"

Das russische Justizministerium hat inzwischen fünf Nichtregierungsorganisationen in das Register „ausländischer Agenten“ eingetragen. Nach einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung, die Präsident Putin vor sechs Tagen unterzeichnet hat, ist das Justizministerium jetzt dazu berechtigt, selbst diese Eintragung vorzunehmen. Bisher mussten die NGOs von sich aus diese Registrierung beantragen.

Drei der fünf als „ausländische Agenten“ registrierten NGOs sind in ihrer früheren Organisationsform längst nicht mehr tätig. Die Assoziation Golos (der Dachverband mehrerer Golos-Verbände) hat sich selbst aufgelöst und arbeitet in anderer Form weiter. Die Tätigkeit eines weiteren Golos-Verbandes (des regionalen Golos-Verbands in Moskau) war vom Gericht bereits ausgesetzt worden, und der Verband ist nicht mehr aktiv. Eine dritte aufgeführte NGO - das Zentrum für gesellschaftliche Initiativen in Kostroma - hat sich ebenfalls bereits aufgelöst.

Die zwei weiteren NGOs sind das Zentrum für Sozialpolitik und Genderforschung in Saratov und die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk. Beide hatten kürzlich ihre Gerichtsverfahren verloren und waren dazu verurteilt worden, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen. Die Leiterin der „Don-Frauen“, Valentina Tscherevatschenko, steht noch zusätzlich unter Druck durch ein Strafverfahren, das gegen sie angestrengt werden soll und ganz offenkundig auf einer Verleumdung basiert.

Eine Eintragung in das "Agenten-Verzeichnis" hat für die betroffenen NGOs gravierende Konsequenzen, nicht nur im Hinblick auf verschärfte Vorschriften für finanzielle Rechenschaftsberichte. Sie sind per Gesetz gezwungen, bei jeder öffentlichen Verlautbarung, auf jedem Druckerzeugnis, bei jedem Web-Auftritt  ausdrücklich anzugeben, dass sie "die Funktion eines ausländischen Agenten" ausüben.

Die „Don-Frauen“ werden sich gegen die Registrierung zur Wehr setzen. In einer Erklärung verwahren sich ausdrücklich gegen die Unterstellung, „ausländischer Agent“ zu sein:
„Wir haben zwanzig Jahre die Rechte anderer verteidigt, wir werden also auch uns für uns selbst einstehen können. Wir lassen uns nicht aus der Reihe derer ausstreichen, die mit ganzem Herzen und mit aller Kraft ihrem Land dienen. Wir lassen uns nicht aus Russland ausschließen. Das ist unser Land. DIE VEREINIGUNG DER DON-FRAUEN IST KEIN AUSLÄNDISCHER AGENT."

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