Justizministerium: MEMORIAL soll seine Arbeit fortsetzen
Die Russische Gesellschaft MEMORIAL darf laut Gerichtsbescheid nicht aufgelöst werden.
Im November letzten Jahres hatte MEMORIAL auf Grund
anhaltender Einwände des Justizministeriums die verlangten
Satzungsänderungen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen nicht die
inhaltliche Arbeit, sondern die Organisationsstruktur. Darauf folgten weitere und keineswegs einfache Auseinandersetzungen mit den Behörden.
Heute erklärte das Justizministerium schließlich vor
Gericht, dass die Organisation alle Mängel beseitigt habe. Es zog
seinen Antrag auf die Liquidierung von MEMORIAL jedoch nicht zurück,
sondern erklärte, diese Entscheidung dem Gericht vorzubehalten.
Zugleich betonte das Ministerium, MEMORIAL leiste eine gute Arbeit von bleibendem Wert und solle seine Tätigkeit fortsetzen.
Das Oberste Gericht folgte dieser Einschätzung des Ministeriums und lehnte den Antrag ab.
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