Ende Januar hat eine erneute Welle von
Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen eingesetzt. Alle
betroffenen NGOs haben in der letzten Zeit schon mehrere ähnliche
Überprüfungen hinter sich gebracht.
So soll die Moskauer Abteilung von Transparency
International von Vertretern der Staatsanwaltschaft daraufhin geprüft
werden, ob sie „Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt“. Zu
diesem Zweck sollte sie bis zum 2. Februar etliche Dokumente vorlegen,
darunter die Satzung, Verträge mit Sponsoren, Zahlungsbelege, Berichte
über durchgeführte Veranstaltungen und Veröffentlichungen in den Medien.
Darüber hinaus wurde verlangt, die Abrechnungen und
Rechenschaftsberichte gegenüber Sponsoren in russischer Sprache
vorzulegen. Da diese Abrechnungen gegenüber der Dachorganisation
Transparency International erfolgen, sind sie in englischer Sprache
verfasst und mussten jetzt eigens innerhalb von drei Tagen übersetzt werden. Die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte an das Justizministerium liegen natürlich auf Russisch vor und sind im Internet einzusehen.
Auch die Moskauer Helsinki-Gruppe wird überprüft.
Die Helsinki-Gruppe bekommt keinerlei Gelder aus dem Ausland. Wegen
kritischer Äußerungen gegenüber der russischen Politik wurde sie
kürzlich von Georgij Fedorov, einem Mitglied der Gesellschaftskammer,
attackiert. Fedorov äußerte Zweifel, dass die Organisation ordnungsgemäß
besteuert werde und dass sie Zuschüsse, die sie u. a. vom Staat
erhalten habe, bestimmungsgemäß verwendet habe.
Organisationen, die oppositionelle Ansichten
unterstützen und eine „offen antirussische Position“ vertreten,
kümmerten sich laut Fedorov nicht um Menschenrechte, sondern seien
entgegen ihrer Bestimmung politisch tätig. Darüber hinaus sei Ljudmila
Alexejeva amerikanische Staatsbürgerin: „Für mich ist damit alles
äußerst klar.“
Ljudmila Alexejeva war 1977 aus der Sowjetunion in die USA ausgereist,
um einer Verhaftung zu entgehen. Sie besitzt daher – neben der
russischen – auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Ebenfalls betroffen ist die
Flüchtlingshilfsorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe
sodejstvie), die von Svetlana Gannuschkina geleitet wird.
Hier soll überprüft werden, ob die Organisation gegen geltendes Recht
verstößt. Zu dem Zweck wurde ihr am 31. Januar mitgeteilt, dass sie bis zum 2. Februar
eine ähnlich umfangreiche Dokumentensammlung vorlegen wie die
Helsinki-Gruppe. Dazu gehören auch „Berichte über Publikationen in den
Medien, einschließlich Internet, sowie über andere Medienauftritte (in
Rundfunk, Fernsehen) unter Vorlage der Dokumente, auf Grund deren die
genannte Tätigkeit durchgeführt wurde (Verträge, Vereinbarungen, Einladungen).“
Außerdem wurden Dokumente verlangt, die „bestätigen, dass die
Rechenschaftsberichte dem Justizministerium der Russischen Föderation
rechtzeitig und vollständig vorgelegt wurden“.
Svetlana Gannuschkina ersuchte die
Staatsanwaltschaft um eine schriftliche Erklärung, welche Information
über eine evtl. Gesetzesverletzung Grund für die Überprüfung sei und
welchen Bezug die verlangten Dokumente zu diesem Vorgang hätten. Die
Organisation sei nicht in der Lage, der Staatsanwaltschaft mehrere
Kilogramm von Dokumenten vorzulegen.
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