Erfolgreiche Klage gegen ein Gesetz, das Staatsanwaltschaft umfassende Rechte gewährt
Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter
MEMORIAL International, die von Svetlana Gannuschkina geleitete
Flüchtlingshilfeorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe
sodejstvie), die Menschenrechtsorganisation AGORA und andere, hatten
beim russischen Verfassungsgericht gegen ein Gesetz geklagt, das die
Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt.
Dieses Gesetz gab der Staatsanwaltschaft u. a. das
Recht, neben und zusätzlich zu anderen Prüfungsinstanzen nach Gutdünken
beliebig oft und lange eigene Überprüfungen von NGOs durchzuführen.
Diese in den letzten Jahren extrem häufigen Überprüfungen bedeuten eine
erhebliche Erschwerung der Arbeit der NGOs.
Das Verfassungsgericht gab den klagenden
Organisationen Recht. Es stellte fest, dass mehrere Bestimmungen dieses
Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stehen, und hat die
gesetzgebenden Organe beauftragt, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Verfahren und Urteile gegen NGOs, die infolge der Anwendung dieses
verfassungswidrigen Gesetzes zustande kamen, müssen revidiert werden.
Svetlana Gannuschkina begrüßte diese Entscheidung
als "frischen Luftzug in drückender Atmosphäre". Die augenblicklich
stattfindende, mit vielen Schikanen einhergehende Überprüfung ihrer
eigenen Organisation müsste demnach eingestellt werden. Darüber hinaus
müsste die in vielen Fällen erfolgte Entscheidung, NGOs auf Grund
staatsanwaltlicher Überprüfungen in das Verzeichnis angeblicher
"ausländischer Agenten" einzutragen, aufgehoben werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen