Samstag, 25. Juli 2015

MEMORIAL Komi als "ausländischer Agent" registriert

Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei „kein ausländischer Agent“.

Zuvor hatte bereits Jurij Schabaev, Leiter des Sektors für Ethnologie am Institut für Sprache, Literatur und Geschichte an der Universtität Syktyvkar, im Auftrag des FSB ein Expertengutachten über Veröffentlichungen im „7x7journal“, dem Internet-Publikationsorgan von MEMORIAL Komi, erstellt. Sein ausführliches Gutachten untermauert er mit zahlreichen Zitaten aus wissenschaftlichen Arbeiten und Nachschlagewerken. Er kommt zum Schluss, dass man die untersuchten Unterlagen „als Form der Agitation betrachten“ könne, „die sich gegen die bestehenden Machtinstitutionen richtet.“ Er schließt mit der Bemerkung: „Es besteht Anlass, die Autoren warnend darauf hinzuweisen, dass derartige Handlungen in der Zukunft unzulässig sind und gegebenenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen können.“

Als Material für dieses Urteil dienten u. a. Reportagen über den Prozess gegen Alexej Nawalnyj.

Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.

In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.

Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).

14. Juni 2015

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