Mittwoch, 18. Februar 2015

Verfassungsgericht der Russischen Föderation verlangt Gesetzesänderung

Erfolgreiche Klage gegen ein Gesetz, das Staatsanwaltschaft umfassende Rechte gewährt

Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter MEMORIAL International, die von Svetlana Gannuschkina geleitete Flüchtlingshilfeorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe sodejstvie), die Menschenrechtsorganisation AGORA und andere, hatten beim russischen Verfassungsgericht gegen ein Gesetz geklagt, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt.

Dieses Gesetz gab der Staatsanwaltschaft u. a. das Recht, neben und zusätzlich zu anderen Prüfungsinstanzen nach Gutdünken beliebig oft und lange eigene Überprüfungen von NGOs durchzuführen. Diese in den letzten Jahren extrem häufigen Überprüfungen bedeuten eine erhebliche Erschwerung der Arbeit der NGOs.

Das Verfassungsgericht gab den klagenden Organisationen Recht. Es stellte  fest, dass mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stehen, und hat die gesetzgebenden Organe beauftragt, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Verfahren und Urteile gegen NGOs, die infolge der Anwendung dieses verfassungswidrigen Gesetzes zustande kamen, müssen revidiert werden.

Svetlana Gannuschkina begrüßte diese Entscheidung als "frischen Luftzug in drückender Atmosphäre". Die augenblicklich stattfindende, mit vielen Schikanen einhergehende Überprüfung ihrer eigenen Organisation müsste demnach eingestellt werden. Darüber hinaus müsste die in vielen Fällen erfolgte Entscheidung,  NGOs auf Grund staatsanwaltlicher Überprüfungen in das Verzeichnis angeblicher "ausländischer Agenten" einzutragen, aufgehoben werden.


Justizministerium setzt sich über vier Gerichtsurteile hinweg

Zentrum "GRANI" wehrt sich gegen Diffamierung als "ausländischer Agent"

In den letzten Wochen hat das russische Justizministerium etliche NGOs als ausländische Agenten registriert. Das berüchtigte Verzeichnis, das zunächst lange leer geblieben war, bis das Justizministerium durch eine Gesetzesänderung das Recht bekam, in Eigenregie Organisationen einzutragen, ist inzwischen auf über 41 „ausländische Agenten“ angewachsen (Stand: 17.2.2015). Vorausgegangen war zum Jahreswechsel eine erneute Welle von Überprüfungen der NGOs durch die Staatsanwaltschaft.

Eine der zuletzt eingetragenen Organisationen, das Zentrum GRANI (Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und unabhängige Forschung) aus Perm, hat in einer Erklärung dagegen protestiert. Auch sie ist vor kurzem überprüft worden, und zwar auf Grund einer Denunziation. Sie hält die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für geradezu absurd, die GRANI die Durchführung von Programmen als „politisch“ (d. h. als Tätigkeit mit dem Ziel einer Änderung staatlicher Politik) zur Last legt, die im Auftrag von oder in Absprache mit russischen staatlichen Behörden stattfanden und auch von diesen finanziert wurden.

GRANI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass vier Gerichtsentscheidungen vom Jahr 2013 zu dem Schluss gekommen waren, dass es keinen Grund gebe, das Zentrum GRANI als ausländischen Agenten zu registrieren. Die Organisation werde gegen das Vorgehen der Behörden klagen, sei allerdings nicht bereit, sich an dem unehrlichen Spiel, das mit ihr getrieben werde, zu beteiligen und werde Konsultationen über eine Auflösung in die Wege leiten.

Erneuter Aufruf einer russischen Bürgerinitiative für Nadeschda Sawtschenko

Bereits Ende Januar hatten russische Bürger einen weltweiten Appell für die Freilassung von Nadija Sawtschenko initiiert. Hier folgt ein weiterer Aufruf, diesmal an Präsident Putin gerichtet.

Herr Präsident!

Wir wenden uns an Sie als an den Garanten für die Einhaltung der Gesetze innerhalb unseres Landes. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Einhaltung der Gesetze bezüglich menschlicher Behandlung und eines fairen Gerichtsverfahrens um einen Bürger Russlands oder den Bürger eines anderen Landes geht.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die Bürgerin der Ukraine Nadeschda Sawtschenko seit dem 16. Dezember als Zeichen des Protestes gegen ihre Entführung vom Territorium der Ukraine und ihre Haft in Russland in einem unbefristeten Hungerstreik befindet. Ihre Gesundheit und ihr Leben sind in Gefahr. In wenigen Tagen wird sie sterben.

Nadeschda Sawtschenko ist seit Anfang Juni 2014 in unterschiedlichen Untersuchungsgefängnissen Russlands in Haft. Ende Oktober hat das Gericht des Basman-Bezirks ihre Untersuchungshaft bis zum 13. Februar 2015 verlängert.

Währenddessen ist die Schlüssigkeit der Anklage gegen Sawtschenko bis heute in keiner Weise belegt. Ihre Verteidigung verfügt über Beweise, dass sie an dem Tod russischer Journalisten durch Granatwerferbeschuss in der Nähe von Lugansk in keiner Weise beteiligt sein konnte. Sawtschenko hat ein stichhaltiges Alibi: Lange bevor der Beschuss begann, war sie von Separatisten gefangengenommen worden. Diese Beweise sind von der gerichtlichen Voruntersuchung nicht widerlegt worden. Mehr noch, die Untersuchungsrichter haben die von der Verteidigung vorgelegten Unterlagen bis heute nicht geprüft.

Am 25. Januar wurde dieser eine zweite, vollkommen absurde Anklage hinzugefügt: Sawtschenko wird nun außerdem des „illegalen Grenzübertritts“ beschuldigt, obwohl sie mit Gewalt und unter Bewachung über die Grenze verbracht worden war.

Die vorliegende Situation erfordert Ihr Eingreifen zur Wahrung der von der Verfassung garantierten Grundrechte in diesem konkreten Fall.  Nadeschda Sawtschenko muss aus der Haft befreit und ihr Leben auf diese Weise gerettet werden.

Die russische Gesetzgebung sieht selbst bei Personen, gegen die Anklage wegen schwerer Verbrechen erhoben wird, alternative Möglichkeiten der verfahrenssichernden Ermittlungsmaßnahmen vor – die Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, Hausarrest. Es gäbe keinerlei technische Schwierigkeiten, Sawtschenko unter Hausarrest zu stellen.

Den Verlautbarungen der russischen Regierung zufolge ist diese nach wie vor der Ansicht, unser Land sei ein demokratischer und humaner Staat, wo keine außergerichtliche Bestrafung aus Motiven politischen Hasses oder persönlicher Rache vollzogen wird. Sawtschenkos Befreiung aus der Haft wäre ein gutes Argument dafür, dass Russland ein zivilisierter Staat geblieben ist.

In Russland gibt es seit altersher eine große Tradition der Barmherzigkeit. In unserem Land war ein deutscher Arzt tätig, Friedrich-Joseph Haass, der „heilige Doktor von Moskau“, der alle seine Kräfte für die Verbesserung der Lage von Häftlingen einsetzte. Heute bitten wir im Gedenken an ihn darum, Nadeschda Sawtschenko die Barmherzigkeit zu erweisen, von der ihr Leben abhängt.

Erstunterzeichner:

Soja Swetowa
Ljudmila Ulitzkaja
Ljubow Summ
Swetlana Alexijewitsch
Irina Schtscherbakowa
Irina Prochorowa
Lew Rubinstein
Alexander Archangelski
Grigori Michnow-Woitenko
Alla Bossart


10. Februar 2015
Bisher (11.2.) über 8000 Unterschriften

Übersetzung: Christiane Körner

Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"

Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.

Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.

Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.

Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.

Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."

Neuer Anklagepunkt gegen Oleg Sentsov

Sentsov und Koltschenko bestehen auf ukrainischer Staatsbürgerschaft

Der Anklage gegen den in Moskau inhaftierten ukrainischen Regisseur Oleg Sentsov ist ein weiterer Punkt hinzugefügt worden- „ungesetzlicher Handel mit Waffen und Sprengstoffen“.

Sentsov war im Mai 2014 mit Alexander Koltschenko, Alexej Tschirnij und Gennadij Afanasev auf der Krim verhaftet und nach Moskau ins Lefortovo-Gefängnis verschleppt worden. Angeblich hätten sie einen Terrorakt geplant, was Sentsov und Koltschenko entschieden bestreiten. Tschirnij und Afasnasev sollen Geständnisse abgelegt haben, Afanasev wurde inzwischen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die Untersuchungshaft für Sentsov und Koltschenko wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 11. bzw. 16. April 2015. Beide sind ukrainische Staatsbürger, sie hatten keinen Antrag auf die russische Staatsbürgerschaft gestellt.

Koltschenko ist die Anerkennung als ukrainischer Staatsbürger von einem Gericht in Simferopol verweigert worden. Seine Anwältin erklärte, sie habe dagegen bereits Widerspruch eingelegt. Im Falle von Sentsov hat die Staatsanwaltschaft erklärt, er habe „de facto“ die russische und die ukrainische Staatsbürgerschaft (einem Gesetz entsprechend, das für die Krim beschlossen worden sei). De jure besitze er aber dennoch nur die russische Staatsbürgerschaft, weil es hinsichtlich einer Doppelstaatsbürgerschaft kein Abkommen mit der Ukraine gebe.

Als ukrainische Staatsbürger hätten Sentsov und Koltschenko das Recht, vom ukrainischen diplomatischen Vertretern betreut und besucht zu werden.

Lech Walęsa schlägt MEMORIAL für den Friedensnobelpreis vor

Der ehemalige Präsident Polens und Friedensnobelpreisträger Lech Walęsa hat die Internationale Gesellschaft MEMORIAL für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen.

Walęsa würdigte die Verdienste von MEMORIAL bei der Aufarbeitung der sowjetischen Vergangenheit. Allerdings beschränke sich die Arbeit von MEMORIAL nicht allein auf die Geschichte. Mitglieder der Organisation seien auch in Konfliktzonen wie im Nordkaukasus aktiv und dokumentierten Informationen über Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch durch staatliche Behörden oder die Armee.

Darüber hinaus leiste die Gesellschaft MEMORIAL einen wichtigen Beitrag zur Entstehung einer Zivilgesellschaft. Es gehe hier um Dialog, nicht um oppositionelle Aktivitäten. Dennoch sei MEMORIAL ständig bedroht und werde allen möglichen Schikanen ausgesetzt, die von bürokratischen Prozeduren und Überprüfungen bis zur Diskriminierung als „ausländischer Agent“ reichten. Mit dieser Etikettierung soll die Organisation in der Öffentlichkeit als "Verräter" gebrandmarkt werden.

Lech Walęsa: „MEMORIAL führt die Arbeit eines ihrer Gründer fort - des Friedensnobelpreisträgers Andrej Sacharow. Zweifellos ist die Organisation dieses Preises würdig. Die Auszeichnung von MEMORIAL könnte ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass die Welt in Russland ein Land sehen möchte, das nicht für Konfrontation und und Unrecht steht, sondern für den Dialog.

MEMORIAL: Ildar Dadin, Vladimir Ionov und Mark Galperin werden aus politischen Gründen verfolgt

Am 16. Januar wurden gegen Vladimir Ionov und Mark Galperin und am 30. Januar gegen Ildar Dadin die ersten Strafverfahren wegen des neuen § 212.1 StGB RF (mehrfacher Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen) eingeleitet. Jedem von ihnen werden vier Verstöße gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen innerhalb von 180 Tagen zur Last gelegt.
Gegen Ionov und Galperin (Galperin verbüßt bis zum 14.Februar noch eine Ordnungshaft von dreißig Tagen) wurde als Maßnahme eine Einschränkung der Freizügigkeit verhängt, die verbietet, dass sie Moskau verlassen; gegen Dadin wurde Hausarrest verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung der Aktivisten rechtswidrig ist und aus politischen Motiven erfolgt - schon allein deswegen, weil sie sich auf § 212.1 StGB RF stützt.
Dieser Paragraph zielt ebenso wie § 20.2 Punkt 8 des Verwaltungsstrafrechts der RF (der den wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen unter Strafe stellt) darauf ab, die Machtstellung der herrschenden Strukturen zu festigen und zu erhalten. Dies geschieht durch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit; öffentliche Aktivitäten von Personen, die die Versammlungsfreiheit wahrnehmen, um die Machtorgane zu kritisieren, werden mit Zwangsmitteln unterbunden.
Der rechtswidrige Charakter des § 212. 1 StGB RF ist dadurch bedingt, dass er:
- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;
- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;
- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;
- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;
- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt (siehe auch die Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL mit dem Titel „Die neue Gesetzgebung vernichtet die Versammlungsfreiheit in Russland“).
Die Rechtswidrigkeit und den politischen Charakter der Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin bestätigen auch die tatsächlichen Umstände der Fälle: die zahlreichen Verletzungen und Fälschungen im Rahmen der Ordnungswidrigkeitsverfahren; die Willkür der ordnungsrechtlichen Verfolgung – festgenommen wurden Oppositionsaktivisten, nicht aber die Regierungsanhänger, die ihre Aktionen störten; die prozessualen Verstöße bei der Einleitung der Strafverfahren.
Aufgrund dieser Umstände betrachten wir die Verfolgung von Ionov, Galperin und Dadin als rechtswidrig und politisch motiviert und Ildar Dadin, der unter Hausarrest steht, als politischen Gefangenen.
Die Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin muss umgehend und bedingungslos eingestellt werden.
Die Anerkennung als rechtswidrig Verfolgter aus politischen Motiven oder als politischer Gefangener bedeutet weder das Einverständnis des Menschenrechtszentums MEMORIAL mit den Ansichten und Aussagen der anerkannten Personen noch eine Befürwortung ihrer Äußerungen und Handlungen.

Übersetzung: Martina Steis

Russische NGOs weiter unter Druck

Ende Januar hat eine erneute Welle von Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen eingesetzt. Alle betroffenen NGOs haben in der letzten Zeit schon mehrere ähnliche Überprüfungen hinter sich gebracht.

So soll die Moskauer Abteilung von Transparency International von Vertretern der Staatsanwaltschaft daraufhin geprüft werden, ob sie „Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt“. Zu diesem Zweck sollte sie bis zum 2. Februar etliche Dokumente vorlegen, darunter die Satzung, Verträge mit Sponsoren, Zahlungsbelege, Berichte über durchgeführte Veranstaltungen und Veröffentlichungen in den Medien.

Darüber hinaus wurde verlangt, die Abrechnungen und Rechenschaftsberichte gegenüber Sponsoren in russischer Sprache vorzulegen. Da diese Abrechnungen gegenüber der Dachorganisation Transparency International erfolgen, sind sie in englischer Sprache verfasst und mussten jetzt eigens innerhalb von drei Tagen übersetzt werden. Die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte an das Justizministerium liegen natürlich auf Russisch vor und sind im Internet einzusehen.

Auch die Moskauer Helsinki-Gruppe wird überprüft. Die Helsinki-Gruppe bekommt keinerlei Gelder aus dem Ausland. Wegen kritischer Äußerungen gegenüber der russischen Politik wurde sie kürzlich von Georgij Fedorov, einem Mitglied der Gesellschaftskammer, attackiert. Fedorov äußerte Zweifel, dass die Organisation ordnungsgemäß besteuert werde und dass sie Zuschüsse, die sie u. a. vom Staat erhalten habe, bestimmungsgemäß verwendet habe.

Organisationen, die oppositionelle Ansichten unterstützen und eine „offen antirussische Position“ vertreten, kümmerten sich laut Fedorov nicht um Menschenrechte, sondern seien entgegen ihrer Bestimmung politisch tätig. Darüber hinaus sei Ljudmila Alexejeva amerikanische Staatsbürgerin: „Für mich ist damit alles äußerst klar.“ Ljudmila Alexejeva war 1977 aus der Sowjetunion in die USA ausgereist, um einer Verhaftung zu entgehen. Sie besitzt daher – neben der russischen – auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Ebenfalls betroffen ist die Flüchtlingshilfsorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe sodejstvie), die von Svetlana Gannuschkina geleitet wird. Hier soll überprüft werden, ob die Organisation gegen geltendes Recht verstößt. Zu dem Zweck wurde ihr am 31. Januar mitgeteilt, dass sie bis zum 2. Februar eine ähnlich umfangreiche Dokumentensammlung vorlegen wie die Helsinki-Gruppe. Dazu gehören auch „Berichte über Publikationen in den Medien, einschließlich Internet, sowie über andere Medienauftritte (in Rundfunk, Fernsehen) unter Vorlage der Dokumente, auf Grund deren die genannte Tätigkeit durchgeführt wurde (Verträge, Vereinbarungen, Einladungen).“ Außerdem wurden Dokumente verlangt, die „bestätigen, dass die Rechenschaftsberichte dem Justizministerium der Russischen Föderation rechtzeitig und vollständig vorgelegt wurden“.

Svetlana Gannuschkina ersuchte die Staatsanwaltschaft um eine schriftliche Erklärung, welche Information über eine evtl. Gesetzesverletzung Grund für die Überprüfung sei und welchen Bezug die verlangten Dokumente zu diesem Vorgang hätten. Die Organisation sei nicht in der Lage, der Staatsanwaltschaft mehrere Kilogramm von Dokumenten vorzulegen.

"Wir fordern die Freilassung von Nadeschda Sawtschenko"

Russische Bürger initiieren Aufruf für Nadija Sawtschenko

An die Regierungen und Bürger der Welt

Wir, Vertreter der Öffentlichkeit Russlands, bitten Sie, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Nadeschda Sawtschenko in Freiheit zu setzen und sie zur ärztlichen Behandlung in einen neutralen Staat zu bringen.

Sie haben die Möglichkeit, beiden Seiten, der Russischen Föderation und Nadeschda Sawtschenko, zu garantieren, dass die Anklage gegen sie unvoreingenommen geprüft und sie an die RF ausgeliefert wird, falls ein Gericht die Anklage für begründet hält.

Doch bevor Nadeschda Sawtschenko vor Gericht gestellt wird, muss sie angemessen ärztlich behandelt werden und Garantien für ihre persönliche Sicherheit und einen fairen Prozess erhalten.

Wir, Bürger Russlands, wollen nicht Nadeschda Sawtschenkos Tod verantworten müssen.
Wehren auch Sie sich dagegen und setzen Sie alle verfügbaren politischen Mittel ein, um ihren Tod zu verhindern.

Nadeschda Sawtschenko, eine ukrainische Militärpilotin, ist im Juni 2014 in der Ostukraine in Gefangenschaft geraten und befindet sich seitdem in einem russischen Gefängnis, jedoch nicht als Kriegsgefangene, sondern als Angeklagte in einem Strafprozess. Nadeschda Sawtschenko erkennt die Legalität dieses Prozesses und ihrer Verbringung aus der Ukraine in ein anderes Land nicht an. Seit Mitte Dezember befindet sie sich in einem unbefristeten Hungerstreik.


Ljubow Summ, Übersetzerin
Unter den Erstunterzeichnern:
Grigori Michnow-Woitenko, Geistlicher
Lew Rubinstein, Autor

29. Januar 2015

Übersetzung: Christiane Körner

Oberstes Gericht: Die russische Gesellschaft MEMORIAL wird nicht aufgelöst

Justizministerium: MEMORIAL soll seine Arbeit fortsetzen

Die Russische Gesellschaft MEMORIAL darf laut Gerichtsbescheid nicht aufgelöst werden.

Im November letzten Jahres hatte MEMORIAL auf Grund anhaltender Einwände des Justizministeriums die verlangten Satzungsänderungen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen nicht die inhaltliche Arbeit, sondern die Organisationsstruktur. Darauf folgten weitere und keineswegs einfache Auseinandersetzungen mit den Behörden.

Heute erklärte das Justizministerium schließlich vor Gericht, dass die Organisation alle Mängel beseitigt habe. Es zog seinen Antrag auf die Liquidierung von MEMORIAL jedoch nicht zurück, sondern erklärte, diese Entscheidung dem Gericht vorzubehalten.

Zugleich betonte das Ministerium, MEMORIAL leiste eine gute Arbeit von bleibendem Wert und solle seine Tätigkeit fortsetzen.

Das Oberste Gericht folgte dieser Einschätzung des Ministeriums und lehnte den Antrag ab.

Der Befehl, keine Gefangenen zu machen, ist ein Verbrechen

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Am 23. Januar hat der Chef der selbsternannten Donezker Volksrepublik (DVR) Alexander Sachartschenko erklärt, dass er den militärischen Verbänden der DVR den Befehl gegeben habe, künftig keine Gefangenen mehr zu nehmen. Mit diesem Befehl hat er ein Kriegsverbrechen begangen.

Ein solcher Befehl ist ein Verbrechen, unabhängig davon, ob man den militärischen Konflikt in der Ukraine als internationalen Konflikt oder als Bürgerkrieg einschätzt. Das internationale humanitäre Recht verbietet eindeutig, derartige Befehle zu geben.

Im dritten Artikel der für alle verbindlichen Genfer Konventionen ist die Forderung an die an einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien formuliert:
Personen, (…) welche die Waffen gestreckt haben, und (...) Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Gefecht gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden…
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung
.“

Das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das internationale Konflikte behandelt, untersagt in Artikel 40 ausdrücklich, "den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Feindseligkeiten in diesem Sinne zu führen.“

Artikel 41 dieses Protokolls verbietet es, jemanden anzugreifen, „der a) sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befindet, b) unmissverständlich seine Absicht bekundet, sich zu ergeben, oder c) bewusstlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfähig und daher nicht in der Lage ist, sich zu verteidigen, sofern er in allen diesen Fällen jede feindselige Handlung unterlässt und nicht zu entkommen versucht.

Die Ausführung des verbrecherischen Befehls von Alexander Sachartschenko ist ebenfalls eindeutig als Kriegsverbrechen zu bewerten. Für diese Verbrechen wird Russland mitverantwortlich sein, da die hochrangigsten russischen Politiker die Separatisten offen unterstützen.

Wir fordern von der Führung unseres Landes, umgehend Schritte zu unternehmen, um die Führung der Separatisten in der Ostukraine zur Vernunft zu bringen und sie zu veranlassen, den verbrecherischen Befehl zurückzunehmen.

24. Januar 2015