Samstag, 23. Januar 2016

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

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